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Was ist zu tun, wenn ein Mitglied aus unserer Kirchengemeinde verstorben ist?

Vor allem: Lassen Sie sich Zeit Abschied zu nehmen. Versuchen Sie, innerlich zur Ruhe zu kommen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie zu Hause Verstorbene ohne Schwierigkeiten für 24 Stunden in der Wohnung behalten.

Sie können die Pfarrerin/den Pfarrer bitten, eine Aussegnung vorzunehmen. Früher nahmen die Hinterbliebenen damit unter geistlichem Beistand Abschied von dem verstorbenen Menschen, bevor der Sarg aus dem Haus getragen wurde. Heute findet die Aussegnung oft in Abschiedsräumen statt, wie sie Krankenhäuser oder Pflegeheime zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit der Pfarrperson lassen Sie den verstorbenen Menschen nicht einfach los, sondern übergeben ihn in die fürsorglichen Hände Gottes. Dies geschieht im Gebet und im Segen.

Verständigen Sie den Arzt, ein Bestattungsunternehmen und ggf. die Pfarrerin/ den Pfarrer. Alle Bestattungsinstitute helfen Ihnen bei der Organisation der Bestattung, der Traueranzeige und weiterer Formalitäten. Das Bestattungsunternehmen informiert wegen dem Sterbegeläut und die Pfarrperson bespricht mit Ihnen den Ablauf des Gottesdienstes/der Trauerfeier.

In der Regel ist am Sonntag nach der Beisetzung noch einmal ein Fürbittengebet für die Verstorbene/den Verstorbenen im Gottesdienst. Ebenso wird der/dem Verstorbenen im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag noch einmal gedacht.

Mehr über Bestattungen erfahren Sie hier: www.ekhn.de/glaube/bestattung.html

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